KULAP-Konzepte

Ich bin zertifizierter Konzeptersteller für Erneuerungskonzepte „Hecken und Feldgehölze“ im Rahmen des bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP). Eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung der KULAP-Maßnahme I80 (bisher B49: Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen) ist, dass ein von einem zertifizierten Konzeptersteller erstelltes Erneuerungskonzept vorliegt.
Der Fördersatz liegt bei 3,80 EUR pro m².

Was ist das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)?

Die Förderung der Erneuerung von bestehenden Hecken und Feldgehölzen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm 2023 bis 2027 soll sowohl zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, als auch zur dauerhaften Sicherung einer naturraum- und regionaltypischen biologischen Vielfalt (Biodiversität) in der vom Menschen genutzten Landschaft beitragen. Gleichzeitig sollen Vielfalt, Eigenheit und Schönheit, sowie der Erholungswert der traditionell genutzten Kulturlandschaft dauerhaft erhalten werden. Hecken und Feldgehölze sind nach Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz i.V.m. § 39 Bundesnaturschutzgesetz als Landschaftsbestandteil geschützt und dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden. 

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